Niedersächsisches Hochschulgesetz : Die Offene Hochschule kommt - Niedersachsens Unis werden moderner
Hannover. CDU- und FDP-Fraktion haben in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur im Niedersächsischen Landtag den Regierungsentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes auf den Weg gebracht. Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Jens Nacke sagt: „Mit der im Gesetz geregelten Offenen Hochschule wird der Übergang von der beruflichen zur Hochschulbildung deutlich durchlässiger. Wir sind damit sowohl auf den demographischen Wandel, als auch auf den steigenden Fachkräftebedarf vorbereitet.“ Die wissenschaftspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Almuth von Below-Neufeldt meint: „Niedersachsens Unis werden moderner. Wir wollen Kompetenzen, die sich viele im Berufsleben aneignen, jetzt noch stärker an den Hochschulen nutzen und ausbauen.“
Jens Nacke weist zudem auf die erweiterten Möglichkeiten zur Vergabe von Stipendien hin. „Hochschulen können zukünftig zum Beispiel Stipendien für starkes ehrenamtliches Engagement vergeben oder mit Zustimmung der Studierenden Studienbeitragsstiftungen errichten“, betonte der CDU-Hochschulexperte.
Auch bei den Studienbeiträgen wird es Änderungen geben. Almuth von Below-Neufeldt verweist auf die so genannte Familienkomponente. Sie sagt: „Studierende mit mindestens zwei Geschwistern bekommen das Studiendarlehen in Zukunft zinsfrei. Damit unterstützen wir kinderreiche Familien, wenn es um die Ausbildung des Nachwuchses geht.“
Für den wissenschaftspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion bieten die Änderungen des Hochschulgesetzes viele Vorteile: „Bessere Studienbedingungen, mehr Autonomie und verbesserte Durchlässigkeit. Von den Änderungen werden alle profitieren.“ Und Almuth von Below-Neufeldt meint: „Mit den Änderungen haben wir die Hochschulen noch besser aufgestellt. Sie können ihre Kompetenzen noch weiter ausbauen, müssen aber zugleich ihre Strukturen den neuen Anforderungen anpassen.“
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