Aktuelle Reden
In diesem Bereich finden Sie aktuelle Redemitschnitte und Protokolle zu den verschiedenen politischen Bereichen, die ich aktiv mitgestalte.
Rede vom 16.02.2010 im Niedersächsischen Landtag zum Gesetzesentwurf zur Vermeidung kriegsfördernder Aktivitäten an den Hochschulen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit der Drucksache 16/ 193 empfiehlt der Ausschuss, den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kriegsfördernder Aktivitäten an Hochschulen abzulehnen. Das ist gut so.
Was - so frage ich mich hier sicherlich nicht allein - will uns die Linke mit einer solchen Vorlage weismachen? Soll das NHG ein rotes Label mit einem Friedensengel erhalten? Ist es die Friedensbotschaft von links? - Das glaubt Ihnen hier niemand, und der Bürger draußen genauso wenig.
Fangen Sie mit der Vermeidung doch einmal bei sich selbst an! Vermeiden Sie es, Ihre Interpretationen, die ohne jegliche Substanz und ohne jeden Hintergrund sind, zu verbreiten!
Wohin sollen Ihre Ängste und Gedanken führen? - Ich halte die Überlegungen im Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE einfach nur für überzogen und unterstelle Populismus an der falschen Stelle. Ihre aus Ihrer Sicht gut gemeinten, aber schlecht gemachten Ziele sind einfach nur entbehrlich. Frau Dr. Andretta hat dazu in Teilen sehr gute Ausführungen gemacht.
Transparenz, wie von Frau Dr. Heinen- Kljajic gefordert, halte ich aber für nicht praxisgerecht. Niedersachsen ist ein Land, das für Innovation und Fortschritt steht. Damit verbunden ist auch die Stärkung von Wissenschaft und Forschung. Das Land investiert weit mehr als 2 Milliarden Euro in Wissenschaft und Forschung. Wissen und Wissenschaft sind ohne Neugier und damit ohne Forschung nicht denkbar. Für die FDP sind Innovation und Forschung ganz zentrale Themen, immer verknüpft mit dem Gedanken, daraus wirtschaftlichen Nutzen zu generieren. Forschung ist also gut und richtig. Artikel 5 des Grundgesetzes sichert der Forschung die Forschungsfreiheit zu.
Gesetze - jetzt wende ich mich noch einmal an die Fraktion DIE Linke - liest man aber zu Ende, und man hört nicht schon bei Artikel 5 auf. Wir brauchen Ihre Gesetzesänderung nicht; denn wir haben etwas viel Besseres: Wir haben in Deutschland das Grundgesetz. Artikel 26 schafft eine klare Grundlage für die friedliche Gesellschaft. Die FDP lehnt Ihren Gesetzesvorschlag weiterhin ab. Danke.
Rede vom 16.02.2010 im Niedersächsischen Landtag zur Hochschulpolitik
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die bisherige ZVS muss unbedingt weiterentwickelt werden. Deshalb ist der Entwurf zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für die Hochschulzulassung und die damit verbundene Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes so notwendig geworden.
Der Gesetzentwurf wurde im Dezember-Plenum vor wenigen Wochen eingebracht, in den Ausschuss überwiesen und dort beraten. Gut ist, dass die gemeinsame Stelle zur Hochschulzulassung in Dortmund in Form einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts eingerichtet wird und zwei ganz zentrale verschiedene Aufgaben erhält, nämlich einerseits die hoheitliche Aufgabe der Studienplatzvergabe. Andererseits wird diese Stiftung Servicestelle.
Zur hoheitlichen Aufgabe: Die Stiftung wird zentral nur noch Studienplätze in bundesweit gleichartige Studiengängen mit einheitlichen Prüfungsordnungen vergeben. Das dient der Studienplatzvergabe für Studiengänge mit einem hohen Bewerberüberhang wie z.B. Medizin oder Pharmazie. Sie sollen durch die Stiftung schnell vergeben werden können. Das nutzt allen Bewerbern. Die Kritik daran ist nicht nachvollziehbar.
Die zweite große Säule ist die Serviceleistung für die Hochschulen bei den Vergabeverfahren. Dies betrifft alle anderen Studiengänge. Hochschulen informieren und werben, das ist Teil ihres Wettbewerbs.
Die Serviceleistungen der Stiftung haben zwei Schwerpunkte, nämlich die Mehrfachbewerbungen und die Bewerberauswahl.
Es ist bekannt , dass sich angehende Studienanfänger oftmals an verschiedenen Hochschulen bewerben. Mit der Inanspruchnahme der zentralen Hochschulzulassungsstelle durch die Hochschulen können diese Mehrfachbewerbungen abgeglichen werden, was eine Verbesserung im Zulassungsverfahren erwarten lässt. Das Verfahren wird also verkürzt; ein großer Vorteil.
Die Stiftung wird eine weitere Serviceleistung für die Hochschulen erbringen, nämlich die Studienplatzvergabe. Ganz bedeutsam ist diese Studienplatzvergabe künftig hier bei uns in Niedersachsen; denn wir haben den doppelten Abiturientenjahrgang 2011 mit zu erwartenden höheren Bewerberzahlen. Es gibt aber auch eine beabsichtigte Änderung des Hochschulgesetzes und damit die Öffnung für andere Bewerber. Damit werden die Hochschulverwaltungen aufwendigere Auswahlentscheidungen treffen müssen. Es ist nicht mehr allein die Abiturnote, sondern es zählen unter Umständen auch andere Qualifikationen.
Diese Aufgabe kann künftig also unter Beteiligung der Landeshochschulkonferenz an die Stiftung für Hochschulzulassung übertragen werden. Die Entwicklungs- und Einführungskosten trägt der Bund. Der Service soll ab dem Wintersemester 2011/ 2012 angeboten werden, also genau rechtzeitig für unseren niedersächsischen doppelten Abiturientenjahrgang. Gerade wegen der zu erwartenden hohen Zahl sollen die Zulassungsbedingungen natürlich optimiert sein.
Die FDP-Fraktion stimmt diesem Gesetzesentwurf und dem Staatsvertrag zu. Besten Dank.
Rede vom 16.12.2009
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zunächst möchte ich mich im Namen der FDP-Fraktion bei Herrn Minister Stratmann und seinem Haus für die Vorlage des Haushaltensentwurfs bedanken, die mit viel Arbeit verbunden ist. Ich danke Ihnen im Namen der Fraktion.
Bildung für ein eigenverantwortliches Leben ist der CDU/ FDP-Landesregierung ein sehr wichtiges Anliegen. Das zeigt sich bei dem zur Verfügung gestellten Haushaltsvolumen in diesem Bereich. Dabei ist ein schwieriger Spagat zu leisten zwischen Haushaltskonsolidierung und Zukunftsinvestitionen in Wissenschaft und Forschung. Der Einzelplan 06 für 2010 macht deutlich, dass die Landesregierung genau hier ihre Schwerpunkte setzt. Gerade der Einzeplan 06 - für Wissenschaft und Kultur- erfährt in wirtschaftlich so Zeiten einen signifikanten Aufwuchs. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Plus von 4,4 % geplant. 4,4% bedeuten in Zahlen: 110 Millionen Euro werden für Bildung und Kultur zusätzlich eingesetzt.
Das kann sich sehen lassen, und das ist solide finanziert. Für alle Träume, Frau Dr. Heinen-Klajic, ist kein Geld verfügbar.
Im Haushalt 2010 sollen für den Hochschulen 1,8 Milliarden Euro ausgegeben werden. Dazu kommen noch 274 Millionen Euro für hochschulnahe Forschung und 187 Millionen Euro für Kunst und Kultur, außerdem 268 Millionen Euro für sonstige Aufgaben des MWK. Dieses HGaushaltsvolumen ist richitg und wichtig; denn damit wird Zukunft gestaltet, und damit wird der Schlüssel für ein eigenverantwortliches Leben, für Qualifizierung und Wissen an junge Menschen gegeben.
Der FDP ist die Vielfalt der Hochschullandschaft wichtig. Wir legen Wert darauf, dass diese Vielfalt gesichert wird. Wir unterstützen deshalb weiterhin private Fachhochschulen und Hochschulen; denn sie tragen zu mehr Wettbewerb und zu mehr Qualität bei.
Deshalb haben wir uns insbesondere für die Aufstockung der Mittel für die private Fachhochschule in Ottersberg stark gemacht, die verschiedene Alleinstellungsmerkmale hat. Nicht verständlich ist, dass die Grünen bei dieser Fachhochschule Kürzungen vornehmen wollten. Das lehnt die FDP ab.
Der doppelte Abiturjahrgang ist Herausforderung und Chance zugleich. Die Schulabsolventen in Niedersachsen können sich darauf verlassen, dass wir eine ausreichende Zahl von Studienplätzen zur Verfügung stellen. Dieser Verantwortung sind wir in der Vergangenheit gerecht geworden, und das gilt auch für die Zukunft.
Einerseits sind die Hochschulen damit ganz schön in der Pflicht, andererseits brauchen sie dafür auch Planungssicherheit, und die haben sie in Niedersachsen mit dem Zukunftsvertrag. Planungssicherheit bedeutet aber auch, dass sich die Hochschulen aus den Studienbeiträgen verlassen können. Die Hochschulen wissen das mittlerweile; denn diese Beiträge kommen den Studierenden auf verschiedenste Weise zugute. Die Studienbeträge betrugen 2008 ca. 94 Millionen Euro, und es gibt eine Korrelation zwischen der Verwendung dieser Einnahmen aus Studienbeiträgen und der Verbesserung der Qualität der Lehre. 42 % der Einnahmen aus Studienbeiträgen werden in Personal investiert.
Inzwischen zeigt sich, dass für einzelne Projekte und Vorhaben Rücklagen gebildte werden müssen. Dass dies mit Transparenz und unter Beteiligung der Studierenden erfolgen wird, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Einen wichtigen Hinweis will ich an dieser Stelle noch geben: Bund und Länder werden zum 01. Oktober 2010 das BaföG weiter ausbauen und ein nationales Stipendienprogramm aufbauen, um die Studienfinanzierung zu verbessern.
Forschung und Lehre brauchen aber auch ein Dach. Versäumnisse der 1990er-Jahre beim Erhalt von Bausubstanz müssen nun kompensiert werden. SPD und Grüne haben da gespart, wo wir heute investieren müssen. Das Konjunkturpaket II kam natürlich gerade recht. Von insgesamt ca. 1,2 Milliarden Euro werden 263 Millionen Euro in Landesmaßnahmen investiert. Allein das Ressort MWK plant für notwendige Sanierungen 105 Millionen Euro ein.
Ein Projekt möchte ich als Braunschweigerin besonders herausstellen, weil es für mich eine besondere Bedeutung hat. Die Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich Forschung und Entwicklung ist mir ein ganz besonderes Anliegen. Gerade in der Krise brauchen wir Innovation. Die TU Braunschweig und das Niedersächsische Forschungszentrum Fahrzeugtechnik (NFF) kooperieren bei der Entwicklung technischer Systeme zur Unterstützung der Fahrsicherheit. 2010 wird der Bau des NFF am Forschungsflughafen Braunschweig mit einem Volumen von 49 Millionen Euro beginnen. Damit wird der Schwerpunkt Mobilität an der TU Braunschweig erheblich gestärkt, und das freut mich sehr.
Der Bereich Kultur umspannt einen großen, verschiedenartigen und wichtigen Bereich von Museen bis hin zu Theatern. Zwei Projekte möchte ich heraustellen. Das Projekt "Lesestart" wird mit 225 000 Euro unterstützt. Es hat eine Schlüsselfunktion für die Kleinsten. Im Rahmen dieses Projekts wird mit der U6 kostenlos ein Lesestartset zur Verfügung gestellt, und es gibt weitere finanzierte Angebote. Das macht Sinn und ist richtig gut.
Eine weitere Planung betrifft das Sprengel-Museum in Hannover, das inzwischen internationale Bedeutung hat. Es muss erweitert, aber auch saniert werden. Die Sanierung wird bis 2020 mit einer Landesbeteiligung in Höhe von 2,8 Millionen Euro erfolgen. In 2010 unterstützen wir den ersten Abschnitt mit 570 000 Euro.
Ich darf zum Schluss kommen und zusammenfassen: Unsere Hochschulen und Kultureinrichtungen können sich auf die CDU/FDP-Landesregierung verlassen. Für uns stehen Eigenverantwortlichkeit und Qualität vor Ort im Mittelpunkt. Das ist der Unterschied zur Opposition: Statt Politik von oben herab wollen wir mit den Menschen gemeinsam das Land nach vorne bringen.
Dem vorgelegten zukunftsweisenden Haushalt wird die FDP-Fraktion daher gerne zustimmen.
Rede zum Bologna-Prozeß am 24.11.2009
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es auf einen Nenner zu bringen: Selten besteht soviel Einigkeit, aber hier ist es der Fall. Der Bologna-Prozess muss fortgeführt werden. In dem Zusammenhang stehen auch keine Forderungen nach Studiengebühren und steht auch nicht der Hinweis auf reiche Eltern. Die Studierenden haben erlebt, was der Bologna-Prozess auch hier bei uns in Niedersachsen bewirkt hat. Die Akteure und die Hochschulgremien sind aktiv geworden, und auch die Landesregierung hat erkannt, dass Lösungen gefunden werden müssen.
Die Kultusministerkonferenz im Oktober 2009 hat bereits einen umfangreichen Forderungskatalog formuliert und die Hochschulen aufgefordert zu handeln.
Das Bachelorstudium muss viel besser der Berufsqualifzierung dienen. Die Lehrinhalte müssen entfrachtet werden. Die Anzahl und die zeitliche Abfolge von Prüfungsklausuren sind zu reduzieren. Die Lehre soll vielmehr berufspraktischen Bezug haben, damit die Studenten berufliche Kompetenz erwerben. Ganz wichtig ist: Die von Bologna geforderte Mobilität muss lebbar sein.
Mein Verständnis: Ein Prozess beinhaltet in sich, dass er kein starres Gebilde ist. So ist es auch nicht erstaunlich, dass es viele Verbesserungsoptionen gibt. Qualitätssicherung der Lehre ist nicht das Anhängsel der Forschung. Lehre hat mit Bologna einen ganz anderen Stellenwert bekommen.
Dass sich die Studierenden im ersten Schritt mit Veränderungsprozessen beschäftigen, ist genau folgerichtig. Keine Maßnahme ohne Analyse - das ist schon längst mein Credo bei anstehenden Veränderungsprozessen.
Ich halte es für ausgesprochen wichtig, Studierende in die Diskussion mit einzubeziehen. Herr Minister Stratmann hat bereits das Signal gegeben, den notwendigen Reformkurs zu führen. Der FDP liegt sein Thesenpapier aus dem August 2009 vor. Ein Diskurs mit den Hochschulen ist erforderlich. Ohne die Studierenden kann das nach Auffassung der Liberalen jedoch nicht erfolgen. Entsprechend habe ich mich schon in der Pressemitteilung geäußert. Diese Forderung will ich an dieser Stelle in aller Deutlichkeit wiederholen.
Nun zu den Studentenprotesten: Ich habe die Demonstration in Hannover gesehen: Das waren ca. 200 Studierende, deren Ziele sehr unterschiedlicher Natur waren. Hörsäle wurden übrigens an vielen Orten besetzt, aber nicht überall dort werden Studiengebühren erhoben. Die Studiengebühren sind im Zusammenhang mit dem geforderten Reformprozess kein Argument von allgemeiner Bedeutung.
Hier in Hannover wurden Hörsäle besetzt; das erzeugte die notwendige Aufmerksamkeit. Aber als diese erreicht war und der Präsident in den Dialog mit den Studierenden eintrat, wurde die Bestzung plötzlich zum Selbstzweck - schade.
Ich hoffe sehr, dass dort nun ein konstruktiver Gedankenaustausch begonnen wird.
Ich habe mit studentischen Vertretern in Braunschweig den Kontakt gesucht und war über das dortige Demokratieverständnis erstaunt: Gespräche mit der Politik waren dort nämlich nicht erwünscht. Ganz anders gestern in Göttingen: Dort fand ein sehr sachliches und ausführliches Gespräch statt, in dem greifbare und gute Ansätze vorgebracht wurden. Von dieser Stelle aus noch einmal danke an diese Gruppe in Göttingen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal den Wunsch der FDP unterstreichen, die Studenten unbedingt in die weitere Umsetzung des Bologna-Reformprozesses einzubinden.
Danke Schön.
Rede zum Waffenrecht, 23.09.2009
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es geht wieder um die Verkäufe von ausgedienten Dienstwaffen der Polizei. Die erkäufe sind rechtmäßig und vollkommen legal. Schon in meiner ersten Rede zu diesem Thema habe ich unsere Position deutlich gemacht. Diese Position ist die folgende: Erstens. Die Vernichtung dieser Waffen bedeutet eine Vernichtung von Werten. Zweitens: Der Verkauf führt nicht zwangsläufig zu einer Erhöung der legalen Waffenbestnde; denn nicht das Angebot, sondern die Nachfrage regelt die Absatzzahlen.
Ich betone an dieser Stelle nochmals, dass es auch meine Überzuegung ist, dass der legale Handel mit Waffen und der legale Besitz von Waffen keinen Amoklauf auslösen. Leider hat aber auch ein scharfes Waffenrecht nicht den erschreckenden und furchtbaren Amoklauf in Winnenden verhindern können.
Ein anschließend weiter verschärftes Waffenrecht führt nun aber zu mehr Kontrollen. Die Kontrollen bei Waffenbesitzern in ihren Privathaushalten machen Druck. Das ist richtig; denn es muss sichergestellt sein, dass das verschärfte Waffenrecht auch angewandt wird. Die Anwendung des Waffenrechts ist von Bedeutung. Das heißt, dass die Waffen unzugänglich für Unbefugte aufbewahrt werden müssen. Fehlverhalten führt richtigerweise zu Sanktionen. Das ist bekannt. Darüber wurde informiert.
Bis zum Jahresende besteht nach dem schrecklichen Amoklauf in Winnenden nun die Möglichkeit, Waffen abzugeben. Erstens können illegale Waffen abgegeben werden, ohne dass Sanktionen befürchtet werden müssen. Zweitens können legale Waffen abgegeben werden. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten. Diese Waffen können z.B. auch verkauft werden. Wenn man als Wafenbesitzer die vorschriftsmäßigen Lagerungsmöglichkeiten noch nicht erfüllt hat, kann mit dem Kauf eines teuren Waffenschrankes entsprechende Rechtssicherheit geschaffen und die Anforderungen des verschärften Waffenrechts erfüllt werden.
Der Aufruf zur Waffenabgabe hatte Erfolg. Die abgegebenen Waffen werden vernichtet. Frau Modder, mit Doppelmoral hat das, wie ich finde, nichts zu tun. Die Vernichtung ist folgerichtig; denn es werden illegale Waffen oder solche ohne Wert abgegeben. Solche Waffen sollen und müssen dem öffentlichen Verkehr entzogen werden.
Einnahmen sind hingegen mit ausgedienten Polizeiwaffen möglich, die einen Wert haben. Diese Waffen müssen wirklich nicht vernichtet werden, da doch die Abgabe auf dem Markt nur nach einschlägigen Vorschriften des Waffenrechts erfolgt. Ich bitte erneut darum, den Antrag der SPD abzulehnen.
Rede im nds. Landtag am 28.08.09 zur Reform des Waffenrechts
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zu punkt 34 der heutigen Tagesordnung, dem Antrag der Fraktion der Grünen für eine Reform des Waffenrechts, verweise ich auf die Ergebniss der Ausschussberatung und die dort vorgetragenen und ausgetauschten Argumente. Unsere Position ist danach klar: Zur Verschärfung des Waffenrechts wurden bereits umfangreiche Regelungen getroffen. Das Waffenrecht muss nicht weiter verschärft werden, sondern es muss jetzt beachtet werden. Vieles zum Antrag der Fraktion der FDP zur Vernichtung von Waffen der Polizei und zum Verkauf im legalen Handel ist schon gesagt worden. Mich erstaunt, wie der Antrag heute zum Teil von den Linken ergänzt und umgedeutet wurde.
Was ich für richtig halte, möchte ich besonders herausstellen und ergänzen. Erstens: Die Vernichtung von Waffen ist eine Vernichtung von Werten. Zu denken, dass es weniger Waffen gäbe, weil Waffen vernichtet würden, halte ich für falsch. Die Nachfrage der Berechtigten, die Waffen haben dürfen, regelt die Anzahl der legalen Waffen.
Zweitens- das ist mir sehr wichtig; das will ich betonen-: Der legale Handel mit und der legale Besitz von Waffen lösen keine Amokläufe aus.
- Ich sprach von den legalen Waffen.
Drittens. Ganz besonders liegt mir daran, noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Waffenrecht bereits in den vergangenen Jahren bereits erheblich verschärft wurde. Das hat den schrecklichen Amoklauf von Winnenden leider nicht verhindern können.
Aber nicht der Handel mit Waffen oder der Kauf der Waffe, die bei dem Amoklauf benutzt wurde, waren maßgeblich für dieses schreckliche Ereignis. Die Tat war unfassbar, aber entscheidend war eines: Die Tatwaffe war nicht den Vorschriften entsprechend verwahrt worden, und auch die Munition war zugänglich. Das verschärfte Waffenrecht ist also nicht beachtet worden.
Der Fokus des Antrags der SPD-Fraktion liegt auf der Forderung ausgemusterte Dienstwaffen nicht zurück in den legalen- ich betone: in den legalen - Handel zu geben. Das ist eine falsche Sicht auf die Verkettung der Ereignisse und Faktoren, die zu dem Amoklauf in Winnenden geführt haben. Erfurt, Winnenden - das waren furchtbare Taten mit vielen Toten und Langzeitfolgen für viele weitere Menschen. Aber der Handel mit gebrauchten Dienstwaffen der Polizei in Niedersachsen hat mit einer möglichen Verhinderung von Amokläufen nichts zu tun. Die legale Nutzung muss den tatsächlich Berechtigten vorbehalten bleiben. Ich bitte daher darum den Antrag abzulehnen.
Rede vom 27.08.2009 im Nds. Landtag zur Medienkompetenz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Zunächst möchte ich mich bei der Landesregierung für die umfassende Beantwortung dieser Großen Anfrage zum Thema Medienkompetenz bedanken.
Bevor ich auf den von Frau Behrens vermissten roten Faden und die Zieldefinition zu sprechen kommen, Folgendes: Die hohe Geschwindigkeit, mit der die Entwicklung im Bereich der neuen Medien voranschreitet, führt uns täglich die Bedeutung und die Wichtigkeit des Erwerbes von Medienkompetenz vor Augen. Die Nutzung neuer Informationstechnologien bietet Anwendern riesige Chancen. Sie wird aber auch häufig von Arbeitgebern als Einstellungsqualifikation vorausgesetzt. Andererseits birgt der Umgang mit den neuen Medien auch Gefahren, insbesondere für unsere Kinder. Diese Landesregierung misst der Vermittlung von Medienkompetenz daher eine hohe Bedeutung zu.
Sie hat deshalb eine Vielzahl von Maßnahmen initiiert. In unseren Schlen kommt der Vermittlung von Medienkompetenz an unsere Jugendlichen bereits heute eine herausragende Bedeutung zu: Medienkompetenzvermittlung für Schülerinnen und Schüler ist eine Priorität des Curriculums an niedersächsischen Schulen. Ich will beispielhaft auf die Initiativen "n-21" und "Handy: lieb und teuer" verweisen. Entscheidend für die Vermittlung der notwendigen Kompetenzen ist in erster Linie eine entsprechende Qualifikation der Lehrkräfte. Daher sind medienpolitische Inhalte bereits seit Jahren zentraler Bestandteil der Lehreraus- und -fortbildung in Niedersachsen. Da viele Jugendiche auch in ihrer Freizeit die neuen Medien nutzen, ist es ebenso wichtig, die Eltern gezielt anzusprechen und auch bei ihnen die Medienkompetenz zu stärken. Hier leistet Niedersachsen gerade auch im Vergleich zu anderen Bundesländern einiges und hat beispielsweise ein flächendeckendes Netz von Eltern und Medientrainern geschaffen. Wir alle sind uns einig, dass der Vernetzung von Intiativen und Akteuren im Bereich der Medienkompetenzvermittlung eine zentrale Bedeutung zukommt. Der landesweite Tag der Medienkompetenz der am 5. November 2009 stattfinden wird, unterstreicht sehr deutlich, welch hohe Bedeutung die Landesregierung diesem Bestreben beimisst. Die junge Generation hat bei der Anwendung von neuen Medien aber auch ganz entscheidende Vorteile. Wir wissen, dass man durch Erfahrung lernt, dass man sein Wissen und seine Kompetenz durch Erfahrung erweitert. Deshalb setzt die junge Generation in der Schule mit der Kompetenzerweiterung oft schon an einem Punkt an, an dem die Eltern- und Großelterngeneration gegebenenfalls noch gar nicht angekommen sind. Das ist erkannt. Dieses Defizit kann man aber nicht per Gesetz regeln. Medienpraktische Arbeit wie "Kampagne M" greift da doch viel besser.
Der Landesregierung vorzuhalten, sie liefere Stückwerk ohne Strategie, geht an der Sache vorbei. Projekte und Kampagnen sind notwendiger Teil der Landesinitiative, die auf ganz verschiedenen Ebenen ansetzt. Sie sind genausowenig wegzudenken wie das Plakat zu Wahlkampfzeiten. Die Landesregierung legt Wert auf eine praxisnahe und realistische Steuerung. Ein festgezurrter Plan für Kompetenzvermittlung wäre nur Bremse und würde Entwicklungen verhindern oder unberücksichtigt lassen. Was sich morgen entwickeln wird, kann nicht heute schon als Ziel definiert werden. Deshalb sind die dezentrale Struktur und die unterschiedliche, zielgruppenorientierte Kompetenzvermittlung für neue Medien im Flächenland Niedersachsen genau richtig.

